Bau und Renovierung

Renovierungen korrekt mit 6 % MwSt. abrechnen

6 % MwSt. machen Renovierungen günstiger. Für den richtigen Satz sind jedoch Sie verantwortlich: Fehlen die Voraussetzungen, kann die Verwaltung die Differenz von Ihnen nachfordern.

Wann dürfen Sie 6 % MwSt. berechnen?

Drei Voraussetzungen müssen gemeinsam erfüllt sein: Die Erstnutzung erfolgte in einem Kalenderjahr, das mindestens zehn Jahre vor der ersten Rechnung liegt; das Gebäude wird nach den Arbeiten ausschließlich oder überwiegend privat bewohnt; die Arbeiten werden für den Endverbraucher ausgeführt und ihm berechnet, nicht einem anderen Bauunternehmer. Erfasst sind Immobilienarbeiten wie Umbau, Reparatur, Wartung und Reinigung sowie bestimmte Lieferungen mit Einbau. Reine Lieferungen unterliegen meist 21 %.

Für Abriss und Wiederaufbau gilt seit dem 1. Juli 2025 eine eigene dauerhafte Regelung mit gesonderten Bedingungen. Seit diesem Datum unterliegen Einbau oder Austausch fossiler Heizungen, etwa Gas- oder Heizölkessel, 21 %, auch bei über zehn Jahre alten Wohngebäuden. Besprechen Sie Sonderfälle und Unsicherheiten, etwa teilweise Büronutzung, vor dem Angebot mit Ihrem Steuerberater/Buchhalter.

In ProFactuur

So geht es, Schritt für Schritt

  1. 1

    6 % je Position wählen

    Wählen Sie den Satz je Rechnungsposition, um Arbeiten zu 6 % mit Lieferungen ohne Einbau zu 21 % zu kombinieren.

  2. 2

    Standardsatz je Produkt speichern

    Speichern Sie wiederkehrende Positionen als Produkte mit passendem Satz, damit neue Angebote und Rechnungen richtig vorbelegt sind.

  3. 3

    Pflichtvermerk ergänzen

    Fügen Sie den gesetzlichen Hinweis zum ermäßigten Satz in die Rechnungsbemerkungen oder Standardbedingungen ein, damit er auf jeder 6-%-Rechnung erscheint.

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    MwSt.-Übersicht prüfen

    Unter Berichte, MwSt. sehen Sie den Umsatz zu 6 % je Zeitraum. Die unverbindliche Übersicht unterstützt Ihren Steuerberater/Buchhalter bei der Erklärung.

Beispiel

Beispiel: Küchenrenovierung mit verschiedenen Sätzen

Ein Privatkunde renoviert die Küche eines Wohngebäudes von 1985. Einige Geräte werden nur geliefert, nicht eingebaut.

Abbruch, Einbau und Anschluss (6 %)9.500,00 €
6 % MwSt.570,00 €
Kühlschranklieferung ohne Einbau (21 %)1.200,00 €
21 % MwSt.252,00 €
Gesamt ohne MwSt.10.700,00 €
Gesamtzahlbetrag11.522,00 €

ProFactuur berechnet die MwSt. je Satz getrennt und weist beide Beträge wie gesetzlich vorgeschrieben aus.

Pflichtvermerk und Nachweise

Statt einer separaten Kundenbescheinigung genügt heute meist ein Rechnungsvermerk: Widerspricht der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt schriftlich, gilt seine Anerkennung der drei Voraussetzungen als gegeben: mindestens zehn Jahre altes Wohngebäude, private Wohnnutzung und Rechnung an den Endverbraucher.

Bewahren Sie Baujahr, Fotos vor den Arbeiten und genehmigtes Angebot auf, um bei einer Kontrolle Ihre gutgläubige Tarifwahl zu belegen. Lassen Sie den genauen Wortlaut einmal vom Steuerberater/Buchhalter prüfen und verwenden Sie ihn anschließend auf jeder Rechnung.

Häufige Fragen

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