Warum Anzahlungen sinnvoll sind und wo Fehler entstehen
20 bis 30 % Anzahlung sind im Bau üblich. Vereinbaren Sie diese im Angebot und stellen Sie nach Zustimmung die Rechnung. Die MwSt. wird bei Rechnungsstellung oder Zahlungseingang fällig.
Wird die Anzahlung in der Schlussabrechnung vergessen, entsteht eine Überberechnung mit anschließender Gutschrift. Ein falscher Abzug, etwa brutto statt netto, verfälscht die MwSt.-Erklärung. Fehlende Übersicht führt außerdem zu Streit über bereits bezahlte Beträge.
